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Projektauswahlkriterien

Projekte werden auf Basis transparenter Kriterien ausgewählt, die die Zielsetzungen des regionalen Entwicklungskonzeptes der Vogelpark-Region aufgreifen. Dabei ist zwischen Mindestkriterien mit dem Grad der Zielerreichung und Qualitätskriterien zu unterscheiden. Die Mindestkriterien müssen die Projekte auf jeden Fall erfüllen. Diese lassen sich dabei nach Leitbild-, Handlungsfeld- und Projektebene unterteilen und geben den Grad der Zielerreichung der Handlungsfelder der Entwicklungsstrategie der Vogelpark-Region an. Die Projekte müssen demnach dem Leitbild, den Entwicklungszielen des REKs entsprechen, in eins der fünf Handlungsfelder eingeordnet werden können und einen Fördertatbestand zuzuordnen sein.

Die 5 Handlungsfelder sind:

  1. Dorf- und Siedlungsentwicklung, Soziales
  2. Regionale Wirtschaftskooperationen
  3. Land- und Forstwirtschaft, Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
  4. Tourismus, Naherholung und Kultur
  5. Verkehr, Infrastruktur und Versorgung

Darüber hinaus sollten Projekte auch eine Anzahl von Qualitätskriterien erfüllen, die qualitative Unterschiede der Projekte sichtbar machen.

Ein Bonus von 10 % an Fördermitteln wird auf innovative, regionale oder Kooperations-Projekte gegeben.

Die Projektauswahlkriterien gelten auch für Kooperationsprojekte. Das Bewertungsschema ist Bestandteil des Projektsteckbriefes.