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Projektauswahlkriterien

Projekte werden auf Basis transparenter Kriterien ausgewählt, die die Zielsetzungen des regionalen Entwicklungskonzeptes der Vogelpark-Region aufgreifen. Dabei ist zwischen Mindestkriterien mit dem Grad der Zielerreichung und Qualitätskriterien zu unterscheiden. Die Mindestkriterien müssen die Projekte auf jeden Fall erfüllen. Grundlegende Fragen, die im Vorfeld der Projektumsetzung zunächst geklärt sein müssen, sind:

  • Wer übernimmt die Projektträgerschaft?
  • Ist das Projekt finanziell umsetzbar?
  • In welchem Zeitraum soll dieses umgesetzt werden?
  • Entspricht das Projekt den Inhalten des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der Region?

Die Projekte müssen demnach dem Leitbild, den Entwicklungszielen des REKs entsprechen, in eins der fünf Handlungsfelder eingeordnet werden können und einen Fördertatbestand zuzuordnen sein.

Die 5 Handlungsfelder sind:

  1. Dorf- und Siedlungsentwicklung, Soziales
  2. Regionale Wirtschaftskooperationen
  3. Land- und Forstwirtschaft, Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
  4. Tourismus, Naherholung und Kultur
  5. Verkehr, Infrastruktur und Versorgung


Darüber hinaus sollten Projekte auch eine Anzahl von Qualitätskriterien erfüllen, die qualitative Unterschiede der Projekte sichtbar machen. Die Bewertung der Projekte erfolgt anhand eines Punkteschemas.

Die Projektauswahlkriterien gelten auch für Kooperationsprojekte. Das Bewertungsschema ist Bestandteil des Projektsteckbriefes.