Fördersätze und Finanzierung
Die LAG-Vogelpark-Region legt folgende Staffelung der Fördersätze nach öffentlichen und anderen Zuwendungsempfängern für Projekte fest.
Öffentliche ZUWENDUNGSEMPFÄNGER*INNEN:
65 % brutto
Gemeinden, Gemeindeverbände
ANdere Öffentliche ZUWENDUNGSEMPFÄNGER*INNEN:
65 % Netto
Kirchen und Realverbände
Andere Anträge: 55 % NETTO
Vereine, Verbände, Privatpersonen usw.
Kofinanzierung - 25 % der LEADER-Zuwendung
Die festgelegten Fördersätze beinhalten nicht die notwendige öffentliche Kofinanzierung von mindestens 25 % der LEADER-Mittel, die für LEADER-Projekte erforderlich ist. Dies gilt sowohl für die öffentlichen wie auch anderen Zuwendungen, insbesondere private Antragstellende müssen die öffentliche Kofinanzierung einholen. Private müssen hierzu bezüglich Kofinanzierung einen Antrag an die Kommune, Landkreis, Stiftung (als öffentlich anerkannt) mit Beschreibung ihres Vorhabens und der geplanten Finanzierung stellen.
Förderung der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer gehört nur bei Gemeinden und Gemeindeverbänden zu den förderfähigen Ausgaben.
Zuwendungshöhe
Ein Projekt erhält einen Leader-Zuschuss, wenn es die Auswahlkriterien des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) so gut wie möglich erfüllt und ein LEADER-Zuschuss in Höhe von max. 150.000 EUR beantragt wird, bzw. ein Vorhaben nicht unter die Bagatellgrenze von 5.000 EUR bei öffentlichen Zuwendungen und 2.500 EUR bei anderen Zuwendungen fällt.
Einen LEADER-Zuschuss über 150.000 EUR erhalten nur Projekte, deren regionale Bedeutung ersichtlich ist.