Wie werden Projekte gefördert?
Der erste Schritt auf dem Weg der Projektförderung ist die Entwicklung einer konkreten Projektidee. Ein Steckbrief und eine Kalkulation der Projektkosten fassen dann wesentliche Informationen zusammen. Bei ihrer Erstellung hilft das Regionalmanagement der Vogelpark-Region, das zunächst überprüft, ob die Projektidee den Zielen der Vogelpark-Region entspricht, denn die geförderten Projekte müssen einen Beitrag zur Entwicklung der Region im Sinne des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) leisten. Daneben prüft das Regionalmanagement, ob das Projekt generell förderfähig ist.
Die Leader-Förderung erfolgt im ländlichen Raum der Vogelpark-Region entsprechend der Definition von PFEIL (Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum). Das ELER-Programm wurde von den Ländern Niedersachsen und Bremen für die EU-Förderperiode 2014-2020 als gemeinsames länderübergreifendes Entwicklungsprogramm aufgestellt.
Welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen aus Leader-Mitteln gefördert werden, beschreibt die LEADER-Richtlinie.
Die Ziele des REKs sind sowohl die der EU 2020-Strategie, des Partnerschaftsvertrages zwischen EU und Mitgliedsstaat, des ländlichen Entwicklungsprogramms als auch die der Region. Abgestimmt wurde das REK zusätzlich mit der Regionalen Handlungsstrategie des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Bei der Projektauswahl ist die LAG lediglich an ihre eigene Strategie gebunden.
Dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) wird ein höherer Stellenwert als in der letzten Förderperiode beigemessen. Es dient als Kerninstrument der Umsetzung von Zielen. Die inhaltlichen Anforderungen an das Konzept sind anspruchsvoller geworden. Neben einer inhaltlichen Beschreibung der Entwicklungsstrategie, wird eine Prioritätensetzung der Ziele, einschließlich klarer und messbarer Vorgaben für die Ergebnisse vorausgesetzt. Neben einem Aktionsplan, wie die Ziele in Aktion umgesetzt werden sollen, enthält es die Förderbedingungen, eingeschlossen der Fördertatbestände, Fördersätze und Antragssteller, einen Finanzierungsplan sowie Evaluierungsmaßnahmen.
Über Leader geförderte Projekte müssen einen Beitrag zu den Entwicklungszielen und Zielen des REK der Vogelpark-Region leisten. REK-Leitprojekte haben Vorrang bei der Vergabe von Leader-Mitteln.
Nach der Ausarbeitung des Projektsteckbriefes und Prüfung durch das Regionalmanagement wird die Projektidee der Lokalen Aktionsgruppe vorgelegt. Sie entscheidet über die Förderung des Projektes. Unterstützt die LAG die Bezuschussung muss noch die Bewilligungsstelle, in den meisten Fällen das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und externe Experten entscheiden. Die Zuständigkeit ist abhängig von den geltenden Programmen und Richtlinien und wird durch das Regionalmanagement geklärt.
Leader-Fördermitteln sind "nicht rückzahlbare Zuschüsse". Um eine Förderung zu erhalten ist es wichtig, dass eine öffentlichen Kofinanzierung (kommunale Mittel, Landes- und Bundesmittel) sichergestellt ist. Das heißt, ein gewisser Anteil der Kosten muss mit öffentlichen oder diesen gleichgestellten Mitteln gedeckt werden.
Die Förderhöhe richtet sich u. a. nach der entsprechenden Förderrichtlinie und der Rechtsnatur des Antragssteller (öffentlich oder privat).
Einen Leitfaden zur Umsetzung von Projekten und weitere Hinweise zur Leader-Förderung finden Sie im Downloadbereich. Bei Fragen und Projektideen wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement.