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Schritt für Schritt zur Förderung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Gemeindeverbände, andere öffentliche Zuwendungsempfänger, z.B. Kirchen, Realverbände)
  • Juristische Personen des privaten Rechts, natürliche Personen (Vereine, Verbände etc.)
  • von einer LAG beauftragte Personen

Was wird gefördert?

Interessierte, die eine Idee haben, die zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) der LEADER-Vogelpark-Region und zur Entwicklung des ländlichen Raums beiträgt, können sich an die beteiligten Kommunen und das Regionalmanagement wenden.

Die Projekte müssen die festgelegten Mindestkriterien bei der Auswahl erfüllen, d.h. sie müssen dem Leitbild, den Entwicklungszielen des REKs entsprechen, eins der fünf Handlungsfelder und einem Fördertatbestand zugeordnet werden können.

Die 5 Handlungsfelder sind:

  1. Dorf- und Siedlungsentwicklung, Soziales
  2. Regionale Wirtschaftskooperationen
  3. Land- und Forstwirtschaft, Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
  4. Tourismus, Naherholung und Kultur
  5. Verkehr, Infrastruktur und Versorgung

Darüber hinaus sollten Projekte auch eine Anzahl von Qualitätskriterien erfüllen.
Ein Bonus von 10 % an Fördermitteln wird auf innovative, regionale oder Kooperations-Projekte gegeben.

Wie wird gefördert?

Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen der LEADER-Vogelpark-Region 2,4 Mio. Euro für Projekte in der Region zur Verfügung.

Die LEADER-Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Zuschuss wird anhand der festgelegten Fördersätze im REK der LEADER-Vogelpark-Region berechnet.
Ein Teil der Gesamtkosten muss durch Eigenmittel und eine öffentliche Kofinanzierung (25% der gewährten LEADER-Mittel) aufgebracht werden.

Eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro bei öffentlichen Zuwendungen und 2.500 Euro bei anderen Zuwendungen darf nicht unterschritten werden. Der festgelegte Höchstsatz liegt bei 150.000 Euro, der nur bei Projekten mit besonderer regionaler Bedeutung ausnahmsweise und mit Beschluss aufgehoben werden kann.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Das Regionalmanagement berät und unterstützt Projekttragende, wenn es um die Beantragung von Fördermitteln und die Durchführung von Projekten im ländlichen Raum geht. Vom Projekttragenden muss ein Projektsteckbrief ausgefüllt werden. Das Regionalmanagement vermittelt die Projekte weiter an die lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Vogelpark-Region, die über diese berät und über die Höhe der Fördermittel beschließt.

Im Anschluss an die Projektauswahl erfolgt die eigentliche Antragsstellung an das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg mit Geschäftsstellle in Verden.