Projektauswahlkriterien
Projekte werden auf Basis transparenter Kriterien ausgewählt, die die Zielsetzungen des regionalen Entwicklungskonzeptes der Vogelpark-Region aufgreifen. Dabei ist zwischen Mindestkriterien mit dem Grad der Zielerreichung und Qualitätskriterien zu unterscheiden. Die Mindestkriterien müssen die Projekte auf jeden Fall erfüllen. Diese lassen sich dabei nach Leitbild-, Handlungsfeld- und Projektebene unterteilen und geben den Grad der Zielerreichung der Handlungsfelder der Entwicklungsstrategie der Vogelpark-Region an. Die Projekte müssen demnach dem Leitbild, den Entwicklungszielen des REKs entsprechen, in eins der fünf Handlungsfelder eingeordnet werden können und einen Fördertatbestand zuzuordnen sein.
Die 5 Handlungsfelder sind:
- Dorf- und Siedlungsentwicklung, Soziales
- Regionale Wirtschaftskooperationen
- Land- und Forstwirtschaft, Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
- Tourismus, Naherholung und Kultur
- Verkehr, Infrastruktur und Versorgung
Darüber hinaus sollten Projekte auch eine Anzahl von Qualitätskriterien erfüllen, die qualitative Unterschiede der Projekte sichtbar machen.
Ein Bonus von 10 % an Fördermitteln wird auf innovative, regionale oder Kooperations-Projekte gegeben.
Die Projektauswahlkriterien gelten auch für Kooperationsprojekte. Das Bewertungsschema ist Bestandteil des Projektsteckbriefes.